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Siehe auch

  • Kommunalrecht, kommunale Aufgabenstruktur, Hauptverwaltungsbeamter, Kommune


Entwicklung

In der Tendenz entwickelt sich - bei Differenzierungen - seit den 1990er Jahren das Kommunalverfassungsrecht in Richtung der süddeutschen Ratsverfassung mit der Direktwahl des (Ober)Bürgermeisters. Insbesondere in den neuen Bundesländern hat sich dieser Typus flächendeckend durchgesetzt; westdeutsche Bundesländer haben ihre Gemeindeverfassungen in dieser Zeit entsprechend novelliert. Abweichungen gibt es insbesondere bei Wahlzeiten und den Kompetenzen der jeweiligen (Ober)Bürgermeister.



Norddeutsche Ratsverfassung

Die Norddeutsche Ratsverfassung geht auf Vorstellungen der englischen Besatzungsmacht nach 1945 zurück und war lange Jahre vorherrschender Kommunalverfassungstypus in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

In diesem Modell kommt dem (Ober-)Bürgermeister, der vom Rat gewählt wird, lediglich die Vorsitzendenfunktion im Rat zu.Die norddeutsche Ratsverfassung hat nur ein zentrales Organ, den Rat (monistische Struktur). Die Verwaltungsgeschäfte werden von einem (Ober-)Stadtdirektor als Hauptverwaltungsbeamten wahrgenommen, der vom Rat gewählt in dessen Auftrag tätig wird (rein vollziehende Tätigkeit).

Damit leitet auch dort der (Ober-)Bürgermeister die jeweiligen Verwaltungen.In beiden Bundesländern ist die norddeutsche Ratsverfassung mittlerweile von der modifizierten süddeutschen Ratsverfassung abgelöst worden (in Nordrhein-Westfalen: Rat und (Ober-)Bürgermeister werden auf jeweils fünf Jahre gewählt).



Gemeindeordnungen der Bundesländer

Januar 1935 (DGO) fort) nach dem Krieg ihre Vorstellungen von kommunalen Strukturen vorgegeben haben.Die Unterschiede der Verfassungstypen in den alten Bundesländern sind bedingt durch die dortigen Besatzungsmächte, die in den Ländern zum Teil (außer in den US-amerikanisch besetzten Gebieten - hier galt weitestgehend die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Aus diesem Grunde hat Bremerhaven eine Magistratsverfassung, während das Umland unter britischer Verwaltung stand und die dortige Doppelspitze eingeführt wurde.

Die Bezeichnungen und Bedeutungen der kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Bundesländern deutlich. Zudem finden sich Unterschiede abhängig davon, ob es sich (nur) um eine Gemeinde oder eine Stadt handelt.

Gemeindeordnungen in den einzelnen Bundesländern
Bundesland Abkürzung Verfassungstyp Vertretungsorgan „Parlament“
Baden-Württemberg GemO Süddeutsche Ratsverfassung G: Gemeinderat
S: Gemeinderat
Bayern GO (pdf) Süddeutsche Ratsverfassung G: Gemeinderat
S: Stadtrat
Berlin BezO keine echte GO! Aufgabe übernehmen das Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente
Brandenburg GO G: Gemeindevertretung
S: Stadtverordnetenversammlung
Bremen VerfBrhv nur Bremerhaven Mag.Verf. Stadtverordnetenversammlung (Bremerhaven) und Stadtbürgerschaft (Bremen)
Hessen HGO Magistratsverfassung G: Gemeindevertretung
S: Stadtverordnetenversammlung
Hamburg keine GO Aufgabe übernimmt die Bürgerschaft
Mecklenburg-Vorpommern GO (pdf) G: Gemeindevertretung
S: Stadtvertretung
Niedersachsen NGO nds Ratsverfassung G: Gemeinderat
S: Stadtrat
Nordrhein-Westfalen GO NRW NRW-Ratsverfassung G: Rat der Gemeinde
S: Rat der Stadt
Rheinland-Pfalz GemO Bürgermeisterverfassung G: Gemeinderat
S: Stadtrat
Sachsen SächsGemO G: Gemeinderat
S: Stadtrat
Sachsen-Anhalt GO LSA (pdf) G: Gemeinderat
S: Stadtrat
Schleswig-Holstein GO (pdf) G: Gemeindevertretung
S: Stadtvertretung (oder wie in Hauptsatzung festgelegt)
Thüringen ThürKO (pdf) Süddeutsche Ratsverfassung G: Gemeinderat
S: Stadtrat



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